Gastbeitrag von

Wolfgang Rau

Das gute Recht: DSGVO für Fotografen

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DSGVO für Fotografen, Bild von Gerd Altmann

DSGVO für Fotografen, Bild von TPHeinzKaum etwas hat im letzten Jahr für so viel rechtliche Unsicherheit gesorgt, wie das Inkrafttreten der DSGVO.

Fast jeder hat sich unter anderem gefragt, was und vor allem wer nun überhaupt noch ohne schriftliches Einverständnis fotografiert werden darf und ob jeder, der mit der Kamera draußen unterwegs ist und vielleicht auch nur zufällig Menschen abbildet, schon gleich etwas Falsches tut, was zu einer Strafe führen kann.

Inzwischen ist etwas Zeit vergangen und viele Fragen haben sich zumindest teilweise geklärt, die Hysterie um die DSGVO ist etwas abgeklungen.

Im Rahmen der Photo+Adventure im Juni hat der Rechtsanwalt und Präsident des DVF (des Deutschen Verbandes für Fotografie e.V.), Wolfgang Rau, einen Bühnenvortrag zum Thema “Streetfotografie – was ist erlaubt und was nicht?” gehalten, der auf großes Interesse bei unseren Besuchern gestoßen ist. Daher haben wir ihn gefragt, ob er das Thema Streetfotografie und die DSGVO im Allgemeinen nicht noch einmal schriftlich für euch in unserem Blog aufbereiten möchte.

Das hat er nun dankenswerter Weise getan und wir möchten euch seine Ausführungen gerne ungekürzt zur Verfügung stellen. So gibt es heute an dieser Stelle nur die kurze Einleitung, denn ihr findet sein vollständiges PDF “DSGVO für Fotografen” gleich hier zum Download. 

Vielen lieben Dank an Wolfgang Rau!

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Wolfgang Rau

Wolfgang Rau

Rechtsanwalt und Präsident des DVF

...ist seit 1985 Rechtsanwalt und seit 2008 im Präsidium des Deutschen Verbandes für Fotografie e.V. (DVF), zunächst als Justitiar, seit 2014 auch als Präsident des Verbandes. Außerdem ist er selbst passionierter Fotograf. Schon seit vielen Jahren befasst Wolfgang Rau sich intensiv mit dem Urheberrecht, speziell mit Foto- und Bildrecht. Zu diesem Thema hält er Vorträge, vertritt deutschlandweit u.a. Fotografen, deren Bildrechte verletzt werden, und hat das im Rheinwerk Verlag bereits in mehreren Auflagen erschienene Buch „Recht für Fotografen“ geschrieben.

Er ist auf nationaler und internationaler Ebene als Juror bei Fotowettbewerben tätig.

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